Mehrfamilienhäuser / Mehrgenerationenhäuser


Bei einem Mehrfamilienhaus sind die einzelnen Wohnungen auf mehrere Geschosse verteilt. Größere Mehrfamilienwohnhäuser werden zum Geschosswohnungsbau gezählt.

Zu einem gibt es den Käufer, der ein gesamtes Mehrfamilienhaus kauft und zum anderen den Käufer der nur die Wohnung/Wohnungen kauft.

Der „Käufer/Bauherr“, der ein gesamtes Mehrfamilienhaus kauft, möchte das Mehrfamilienhaus selbst, mit weiteren Mitgliedern seines Familienkreises oder einzelne Wohnungen vermieten. 

Diese Art von Mehrfamilienhaus bietet auch die Möglichkeit die nicht benötigten Wohneinheiten zu vermieten und somit die Erträge, die aus allen Mietverhältnissen einkommen in das jährliche Grundschulddarlehen zu zahlen oder als Nutzung zur privaten Kapitaleinlage.

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, ein solches Gebäude zu gestalten und anschließend zu bewirtschaften. Die verschiedenen Wohneinheiten können separat geplant und an die Wünsche und Anforderungen optimal angepasst werden. Die Freiheit bei der Gestaltung der einzelnen Wohneinheiten und der Ausstattung bietet einen enormen Luxus.

Solch ein Mehrfamilienhaus eignet sich bestens für große Familien, da die Häuser oftmals lange im Besitz der eignen Familie sind, ist es durchaus denkbar, dass die nachrückenden Generationen wiederum in das Haus einzieht und somit eine langfristige Nutzung gewährleistet wird.

 

Anders ist es bei dem „Käufer/Bauherr“, der nur eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus für sich bezieht oder für sich vermietet als private Kapitaleinlage.

Ein Mehrfamilienhaus, welches in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist, hat besondere Rechte und Pflichten für die Eigentümer. Diese sind in der Teilungserklärung geregelt.

Bei einem Mehrfamilienhaus werden die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume zum Teileigentum, in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum. Das Sondereigentum kann auch an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. Garagen) bestehen.

Jeder Eigentümer von einer Eigentumswohnung hat ein Wohnungseigentum, das bedeutet er ist alleiniger Eigentümer an seiner Wohnung.

Das Gemeinschaftseigentum legt fest, dass die Eigentümer gemeinschaftlichen Gebrauch am Treppenhaus, Eingangstüre, Anlagen, Zentralheizung usw. haben.

Bei manchen Mehrfamilienhäusern gibt es auch Sondernutzungsrechte. Diese bestimmen, dass bestimmte Teile, des Gemeinschaftseigentums einen alleinigen Nutzer haben, z.B. ein bestimmten Teil des Gartens, der nur einem Eigentümer zur Nutzung steht. Die andren Wohnungseigentümer sind von der Mitnutzung ausgeschlossen.

In der Stellplatzverordnungen, abhängig vom Bebauungsplan ist geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab.

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