Mit der neuen degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) der Bundesregierung haben Sie als Kapitalanleger jetzt die Möglichkeit, bis zu 5 % der Investitionskosten jährlich steuerlich abzusetzen. Diese Regelung gilt rückwirkend für Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 und wurde am 22. März 2024 in Kraft gesetzt.
Ein Wechsel in die lineare Abschreibung ist möglich, auch diese wurde von 2% auf 3% erhöht.
Für Sie bedeutet das eine schnellere Refinanzierung und höhere Liquidität in den ersten Jahren.
Besonders interessant: Die degressive AfA gilt für alle Neubauten ab dem
Effizienzstandard EH55. Die AfA kann auch mit der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau kombiniert werden, bei der zusätzliche steuerliche Vorteile für energetisch hochwertige Bauten wie
EH40
möglich sind.
Außerdem wurde die
Baukostenobergrenze von 4.800 Euro/m² auf 5.200 Euro/m²
angehoben, was Ihnen mehr Spielraum bei der Planung gibt. Auch die begünstigten
Herstellungs- und Anschaffungskosten wurden von 2.500 Euro/m² auf 4.000 Euro/m²
erhöht, was zusätzliche Steuervorteile schafft.
Mit der G&Z Immobilien und Bau GmbH können Sie von diesen Vorteilen profitieren. Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung Ihres Kapitalanlegerprojekts. Gemeinsam schaffen wir zukunftsfähigen und klimafreundlichen Wohnraum, der sich finanziell schnell lohnt. Nutzen Sie diese neuen Rahmenbedingungen und sichern Sie sich attraktive Steuervorteile!
Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!
Da die gesetzlichen Bestimmungen fließend sind, gelten unsere Hinweise als unverbindlich. Insoweit kann keine Gewähr übernommen werden. Für weitere Informationen zu den Abschreibungsmöglichkeiten verweisen wir auf die Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: